Kundenrechte gestärkt: Pflegedienst fristlos kündigen
Pflegebedürftige Menschen dürfen den Vertrag mit dem Pflegedienst fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. An eine Frist von 14 Tagen, die in den Verträgen bisher stehen kann, sind sie nicht gebunden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 203/10). Die Richter argumentieren, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen einem pflegebedürftigen Menschen und einer Pflegekraft bestehe - ähnlich wie zwischen einem Arzt und einem Patienten. Ist das Vertrauen zerstört, könne es dem Pflegebedürftigen nicht zugemutet werden, sich weiterhin von dem Pflegedienst versorgen zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Pflegedienst einen Menschen medizinisch versorgt oder nur für die Grundpflege wie das Waschen und Anziehen zuständig ist.
Obiger Text wurde wörtlich aus der Zeitschrift "Finanztest", Ausgabe 1/2012, Seite 67, zitiert. Den Artikel im Original finden Sie unter folgendem Link:
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Haeusliche-Pflege-Pflegedienst-fristlos-kuendigen-4310642-4310646
Wir begrüßen diese Stärkung der Rechte von Pflegebedürftigen durch den BGH ausdrücklich und verweisen an dieser Stelle darauf, dass wir von JULEMA möchten, dass unsere Klienten und deren Angehörige mit unserer Arbeit zufrieden sind und aus freien Stücken unsere Dienstleistungen weiterhin in Anspruch nehmen - und nicht, weil sie vertraglich gebunden sind!