1.300.000 Menschen stehen in Deutschland unter eine rechtlichen Betreuung (und scheinen für die Politik nur noch als Kostenfaktor von Interesse zu sein)!
Die Süddeutsche Zeitung berichte am 15.06.2013 über "eine kleine Reform des Betreuungsrechts", welche kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde... Leider ging es dabei (wieder einmal) weniger um die tatsächliche Verbesserung der Lebenssituation der hilfebedürftigen Menschen, sondern um zukünftige Kosteneinsparung durch die Vermeidung von Betreuungen, oder die Gewinnung von mehr ehrenamtlichen Betreuern!
Im Jahre 1992 war das Betreuungsrecht eingeführt worden, um die bis dahin bestehende Entmündigung durch die Vormundschaft abzuschaffen. Diese Reform führte dann tatsächlich zum gewünschten Erfolg (übrigens auch durch die unbeabsichtigte Etablierung und Förderung eines neuen qualifizierten Tätigkeitsfeldes, nämlich dem des Berufsbetreuers), war aber den zuständigen Bundesländern eigentlich schon immer zu teuer!
Der renommierte Journalist und Rechtsexperte der Süddeutschen Zeitung Heribert Prantl schreibt in seinem Kommentar vom 15.06.2013, was aus der einstmals großen Reform geworden ist: "Persönliche Betreuung sollte an die Stelle von anonymer Verwaltung und Verwahrung treten. Sollte, sollte. Es wäre so schön gewesen. Es kam anders. Das neue Betreuungsrecht wurde und wird totgespart."
Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB e. V.) hat vor den im September stattfindenen Bundestagswahlen eine Aktion gestartet, welche die Situation erklärt und sich für bessere Rahmenbedingungen im Bereich der rechtlichen Betreuung stark macht! Mehr dazu erfahren Sie unter www.partei-fuer-gute-betreuung.de