Pflegestärkungsgesetzt 1 bringt ab dem 01.01.2015 Leistungsverbesserungen
Durch das neue Pflegestärkungsgesetz werden die Leistungen - insbesondere im Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung - sehr deutlich verbessert, wenn man die Leistungen klug kombiniert!
Finanziell am stärksten macht sich die neue Gesetzeslage im Bereich der Umwidmung von Pflegesachleistungen (nach § 36 SGB XI) bermerkbar: Wenn z. B. ein Pflegebedürftiger mit der Pflegestufe II und erheblichem zusätzlichen Betreuungsbedarf nur maximal 60 % seines Sachleistungsbdugets in Höhe von 1.298.- € gegenüber dem Pflegedienst in Anspruch nimmt (also bis 778,80 EURO), dann darf er maximal 40 % des erstgenannten Betrages für zugelassene Betreuungs- und Entlastungsangebote von nutzen! Daraus ergeben sich dann (1.298 x 0,4) = 519,20 EURO pro Monat für die stundenweise Betreuung durch JULEMA!
Zusätzlich stehen ihm pro Monat 208.- EURO nach § 45 b SGB XI zu Verfügung sowie die Leistungen der stundenweisen Verhinderungspflege (1612.- € im Jahr) und der hälftige Anspruch für die Kurzzeitpflege (806.- € im Jahr). Daraus ergibt sich dann insgesamt ein zusätzliches monatliches Budget in Höhe von 409,50 EURO!
Neben den Einsätzen des Pflegedienstes für die Grundpflege in Höhe von bis zu 60 % (hier 778,80 EURO) können dann also insgesamt Leistungen in Höhe von (519,20 + 409,50) 928,70 EURO pro Monat für die Betreungs- und Entlastungsangebote von JULEMA in Anspruch genommen werden! Davon lassen sich pro Monat bis zu 39,5 Betreuungsstunden finanzieren!
Wir berechnen ausschließlich die Zeit, die direkt mit dem Klienten verbracht wird, also keine Anfahrtskosten und Zuschläge, deshalb sind wir in der Regel günstiger als ein ambulanter Pflegedienst.
Da wir auch anders arbeiten als ein ambulanter Pflegedienst (z. B. keine Touren für Mitarbeiter, wo an einem Tag hintereinander bis zu 20 Klienten besucht werden müssen!) können wir kontinuierlicher und ruhiger mit unseren Klienten arbeiten. Ein Mitarbeiter besucht pro Tag höchstens zwei ihm fest zugeordnete Klienten und hat deshalb Zeit, auch für ungeplante Wünsche und Bedürfnisse!
Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, Herr Albohn unter 069 / 74731-552 oder 0179 / 9465919, wir beraten Sie gerne kostenlos über Ihre Leistungsansprüche!