Gericht untersagt Pflegeheim die nächtliche Fixierung aus Kostengründen
Nachfolgende E-Mail vom 03.01.2012 an die Mitglieder und Freunde des Pflege-Selbsthilfeverbands e. V., wird hier mit dem Einverständnis der Verfasserin, der Pflegeexpertin Adelheid von Stösser, wörtlich zitiert:
Lieber Mitglieder und Adressaten
zum Auftakt in das Jahr 2012 freue ich mich Ihnen auch einmal ein positives Zeichen bekannt geben zu können. Am Tag nach Weihnachten fällte das Amtsgericht Freiburg in einer Eilentscheidung ein Urteil, auf das wir schon lange gewartet haben. Erstmals erklärte ein Gericht der Fixierung einer Heimbewohnerin eine klare Absage und forderte eine individuell angemessene Betreuung, einschließlich der Kostenübernahme. Die von der Einrichtung als unerlässlich angesehene nächtliche Fixierung wurde vom Gericht als zu großer Eingriff in die Grundrechte auf menschenwürdige Existenz gewertet. In der Regel lassen sich die Gerichte von Kostenargumenten leiten. Weil individuelle Betreuungskonzepte zu teuer erscheinen, werden zigtausende alter Menschen fixiert und ruhig gestellt, zumeist mit richterlicher Genehmigung.
Mehr zu diesem „Highlight der Rechtsprechung“ finden Sie unter www.pflege-shv.de
Bemerkenswert nicht zuletzt die Aussage von Prof. Thomas Klie: "Wir haben es bislang hingenommen, dass die Ausstattung eines Heims die Grenzen der Freiheit seiner Bewohner bestimmt". Mit dem „Wir“ fühle ich mich persönlich nicht angesprochen. Denn wie keine andere Vereinigung setzt sich der Pflege-SHV dafür ein, dass diese Praxis eben gerade nicht hingenommen wird. Insofern stimmt mich dieser Auftakt ins Pflegejahr 2012 hoffnungsfroh.
Mit einem herzlichen Neujahrsgruß und den besten Wünschen
Adelheid von Stösser
Pflege-Selbsthilfeverband e.V.
Am Ginsterhahn 16
53562 St.Katharinen
Tel: 02644 - 3686
Fax: 02644- 80440
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