Top-Julema
Menu
Startseite Startseite
Über uns Über uns
Unser Leitbild Unser Leitbild
Unsere Kunden Unsere Kunden
Privatkunden Privatkunden
Firmenkunden Firmenkunden
Leistungen im Überblick Leistungen im Überblick
Psychosoziale Betreuung Psychosoziale Betreuung
Pflegeberatung Pflegeberatung
Pflegeschulung Pflegeschulung
Verhinderungspflege Verhinderungspflege
Wohnraumberatung Wohnraumberatung
Präventiver Hausbesuch Präventiver Hausbesuch
Reisebegleitung Reisebegleitung
Frisch auf den Tisch Frisch auf den Tisch
24-Stunden-Betreuung 24-Stunden-Betreuung
Aktuelles Aktuelles
Spar-Tipps Spar-Tipps
Kontakt zu JULEMA Kontakt zu JULEMA
Impressum Impressum
Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung
CL-VDAB-Logo
  
  

Julema Frankfurt ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie






Link zu Google MapsLink zu Google Bewertungen
Kundenrechte gestärkt: Pflegedienst fristlos kündigen
18.12.2011 12:13 (7829 x gelesen)

Kundenrechte gestärkt: Pflegedienst fristlos kündigen



Pflegebedürftige Menschen dürfen den Vertrag mit dem Pflegedienst fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. An eine Frist von 14 Tagen, die in den Verträgen bisher stehen kann, sind sie nicht gebunden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 203/10). Die Richter argumentieren, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen einem pflegebedürftigen Menschen und einer Pflegekraft bestehe - ähnlich wie zwischen einem Arzt und einem Patienten. Ist das Vertrauen zerstört, könne es dem Pflegebedürftigen nicht zugemutet werden, sich weiterhin von dem Pflegedienst versorgen zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Pflegedienst einen Menschen medizinisch versorgt oder nur für die Grundpflege wie das Waschen und Anziehen zuständig ist.

Obiger Text wurde wörtlich aus der Zeitschrift "Finanztest", Ausgabe 1/2012, Seite 67, zitiert. Den Artikel im Original finden Sie unter folgendem Link:

http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Haeusliche-Pflege-Pflegedienst-fristlos-kuendigen-4310642-4310646

Wir begrüßen diese Stärkung der Rechte von Pflegebedürftigen durch den BGH ausdrücklich und verweisen an dieser Stelle darauf, dass wir von JULEMA möchten, dass unsere Klienten und deren Angehörige mit unserer Arbeit zufrieden sind und aus freien Stücken unsere Dienstleistungen weiterhin in Anspruch nehmen - und nicht, weil sie vertraglich gebunden sind!

 



Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
 
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*