Keine Zahlungspflicht bei abgesagten Arztterminen
Wiederum die Stiftung Warentest berichtet in der Zeitschrift "Finanztest", Ausgabe 05/2012, das Patienten Arzttermine jederzeit absagen können, denn die Terminabsprache sei kein Behandlungsvertrag (Amtsgericht Bremen, Az. 9 C 0566/11). Wenn das Vertrauensverhältnis zum Arzt zerstört sei, dürften auch bereits abgeschlossene Behandlungverträge fristlos gekündigt werden (AG Calw, Az. 4 C 762/93). Kommt ein Patient zum Arzt und geht dann aber unverrichteter Dinge wieder, müsse er ebenfalls nicht zahlen, selbst dann, wenn in der Praxis ein entsprechender Kostenhinweis angebracht sei (AG Andernach, Az. 6 C 377/93).
Lesen Sie die Meldung im Original unter folgendem Link:
http://www.test.de/Kurzurteil-Arzttermin-leicht-absagen-4362743-4362747/