Top-Julema
Menu
Startseite Startseite
Über uns Über uns
Unser Leitbild Unser Leitbild
Unsere Kunden Unsere Kunden
Privatkunden Privatkunden
Firmenkunden Firmenkunden
Leistungen im Überblick Leistungen im Überblick
Psychosoziale Betreuung Psychosoziale Betreuung
Pflegeberatung Pflegeberatung
Pflegeschulung Pflegeschulung
Verhinderungspflege Verhinderungspflege
Wohnraumberatung Wohnraumberatung
Präventiver Hausbesuch Präventiver Hausbesuch
Reisebegleitung Reisebegleitung
Frisch auf den Tisch Frisch auf den Tisch
24-Stunden-Betreuung 24-Stunden-Betreuung
Aktuelles Aktuelles
Spar-Tipps Spar-Tipps
Kontakt zu JULEMA Kontakt zu JULEMA
Impressum Impressum
Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung
CL-VDAB-Logo
  
  

Julema Frankfurt ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie






Link zu Google MapsLink zu Google Bewertungen
Aktuelles : Patientenrechte gestärkt...
23.04.2012 22:13 (6795 x gelesen)

Keine Zahlungspflicht bei abgesagten Arztterminen



Wiederum die Stiftung Warentest berichtet in der Zeitschrift "Finanztest", Ausgabe 05/2012, das Patienten Arzttermine jederzeit absagen können, denn die Terminabsprache sei kein Behandlungsvertrag (Amtsgericht Bremen, Az. 9 C 0566/11). Wenn das Vertrauensverhältnis zum Arzt zerstört sei, dürften auch bereits abgeschlossene Behandlungverträge fristlos gekündigt werden (AG Calw, Az. 4 C 762/93). Kommt ein Patient zum Arzt und geht dann aber unverrichteter Dinge wieder, müsse er ebenfalls nicht zahlen, selbst dann, wenn in der Praxis ein entsprechender Kostenhinweis angebracht sei (AG Andernach, Az. 6  C 377/93).  

Lesen Sie die Meldung im Original unter folgendem Link:

http://www.test.de/Kurzurteil-Arzttermin-leicht-absagen-4362743-4362747/

 


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
 
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*