Top-Julema
Menu
Startseite Startseite
Über uns Über uns
Unser Leitbild Unser Leitbild
Unsere Kunden Unsere Kunden
Privatkunden Privatkunden
Firmenkunden Firmenkunden
Leistungen im Überblick Leistungen im Überblick
Psychosoziale Betreuung Psychosoziale Betreuung
Pflegeberatung Pflegeberatung
Pflegeschulung Pflegeschulung
Verhinderungspflege Verhinderungspflege
Wohnraumberatung Wohnraumberatung
Präventiver Hausbesuch Präventiver Hausbesuch
Reisebegleitung Reisebegleitung
Frisch auf den Tisch Frisch auf den Tisch
24-Stunden-Betreuung 24-Stunden-Betreuung
Aktuelles Aktuelles
Spar-Tipps Spar-Tipps
Kontakt zu JULEMA Kontakt zu JULEMA
Impressum Impressum
Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung
CL-VDAB-Logo
  
  

Julema Frankfurt ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie






Link zu Google MapsLink zu Google Bewertungen
Betreuungsleistungs- und Entlastungsleistungen
25.01.2017 23:24 (4313 x gelesen)

Bis zu 4.992.- € für Betreuungsleistungen aus den Jahren 2015 und 2016 für die Stabilisierung der häusliche Pflege nutzen!

Noch weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat der Gesetzgeber durch das zum 01.01.2017 in Kraft getretene III. Pflegestärkungsgesetz  (PSG III) vorteilhafte Neuerungen eingeführt, welche es so vorher noch nie gab!

Die am Jahresende nicht genutzten Ansprüche auf die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 € bis 208 € (ab dem 01.01.2017 einheitlich nur noch 125.- €) sind bisher immer zum Ende des nächsten Kalenderhalbjahres, also zum 30.06., verfallen!

Neu geregelt wurde nun, in § 144 Abs. 3 SGB XI, dass nicht genutzte Ansprüche auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus den Jahren 2015 und 2016 (maximal also bis zu 4.492.- €) noch bis zum 31.12.2018 zur Verfügung stehen!

Nicht genutzte Ansprüche können auch eingesetzt werden, um nachträglich Kostenerstattung für Aufwendungen in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2016 zu erhalten. Der Antrag kann nachträglich mit den enstprechenden Quittungen und Belegen aus dieser Zeitspanne bis zum 31.12.2018 gestellt werden!

Sollten Sie diesbezügliche Fragen haben, dann freuen wir uns bei JULEMA, als zugelassener und qualifizierter Leistungserbringer, über Ihre Nachricht!


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
 
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*